Streichung der Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche
Bund und Länder kommen überein, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei stationären Krankenhausaufenthalten keine Selbstbehalte einzuheben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Streichung der Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche
Bund und Länder kommen überein, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei stationären Krankenhausaufenthalten keine Selbstbehalte einzuheben.