Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung von Landesquoten

(1) Die Beiträge der Bundesgesundheitsagentur gemäß und 2 sowie die Mittel der Länder gemäß sind im Ausmaß der nachfolgend angeführten Prozentsätze jeweils in Landesquoten aufzuteilen und an die Landesgesundheitsfonds zu überweisen:

Burgenland

2,572%

Kärnten

6,897%

Niederösterreich

14,451%

Oberösterreich

13,692%

Salzburg

6,429%

Steiermark

12,884%

Tirol

7,982%

Vorarlberg

3,717%

Wien

31,376%

 

100,000%

(2) Die bundesgesetzliche Regelung gemäß wird vorsehen, dass die Beiträge der Gemeinden länderweise entsprechend den in Abs. 1 genannten Anteilen verteilt werden.

(3) Die Beiträge der Bundesgesundheitsagentur gemäß sind im Ausmaß der nachfolgend angeführten Prozentsätze jeweils in Landesquoten aufzuteilen und an die Landesgesundheitsfonds zu überweisen:

Burgenland

2,559%

Kärnten

6,867%

Niederösterreich

14,406%

Oberösterreich

13,677%

Salzburg

6,443%

Steiermark

12,869%

Tirol

8,006%

Vorarlberg

3,708%

Wien

31,465%

 

100,000%

(4) Die Beiträge der Sozialversicherung gemäß bis 3 sind unter Anwendung des folgenden Gesamtschlüssels zu verteilen:

Burgenland

2,426210014%

Kärnten

7,425630646%

Niederösterreich

14,377317701%

Oberösterreich

17,448140331%

Salzburg

6,441599507%

Steiermark

14,549590044%

Tirol

7,696467182%

Vorarlberg

4,114811946%

Wien

25,520232629%

 

100,000000000%

(5) Die Mittel gemäß verbleiben den Landesgesundheitsfonds.

(6) Die Mittel gemäß mit Ausnahme der Vorweganteile gemäß bis c, allenfalls für die Zwecke gemäß nicht ausgeschöpfte Mittel und die der Bundesgesundheitsagentur anfallenden Vermögenserträge sind entsprechend der aufgrund der Volkszählung 2001 auf drei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet errechneten Prozentsätze an die Landesgesundheitsfonds zu überweisen.

(7) Die Mittel gemäß – mit Ausnahme der Vorweganteile gemäß bis g – sind zur Hälfte entsprechend der aufgrund der Volkszählung 2001 auf drei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet errechneten Prozentsätze und zur Hälfte unter Anwendung des folgenden Gesamtschlüssels (Basis: LKF-Punkteverteilung 2005) an die Landesgesundheitsfonds zu überweisen:

Burgenland

2,187%

Kärnten

7,544%

Niederösterreich

16,062%

Oberösterreich

18,348%

Salzburg

6,291%

Steiermark

13,663%

Tirol

9,371%

Vorarlberg

3,498%

Wien

23,036%

 

100,000%