Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt VII

Inkrafttreten, Verweisungen und Vollziehung

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) , und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.