Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sondertarife für bestimmte Gruppen von Reisenden

. Zur Gewährung von Sondertarifen für bestimmte Gruppen von Reisenden sind die hiefür notwendigen Mittel durch diejenige Institution aufzubringen, die derartige Sondertarife wünscht.