Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nah- und Regionalverkehrsplanung

. Aufgabe der Länder und Gemeinden ist die auf Basis des Angebotes gemäß vorzunehmende Planung einer nachfrageorientierten Verkehrsdienstleistung (Reduzierung, Ausweitung oder Umschichtung von Verkehrsleistungen) unter Einbeziehung der in angeführten Kriterien. Die in angeführten Planungen der Verkehrsunternehmen sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.