. Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 181, gewährt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 181, gewährt.