Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kinderfürsorge.

. An Inhaber von Amtsbescheinigungen sind als Fürsorgemaßnahmen für ihre minderjährigen Kinder zu gewähren:

1. Besondere Berücksichtigung für die Aufnahme in öffentliche Kinderheime,

2. Bevorzugung bei Erholungs- beziehungsweise Studienaufenthalten im In- und Auslande,

3. Bevorzugung bei Studienstipendien und Befreiung vom Schul- und Unterrichtsgeld in allen öffentlichen Schulen,

4. bevorzugte Behandlung bei Berufsberatung und Zuweisung von Lehrstellen.