Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begünstigungen durch Nachlaß und Ermäßigungen von Studien- und Prüfungsgeldern.

. Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen wird auf Ansuchen, soweit und solange die Bedürftigkeit gegeben ist, ein Nachlaß oder eine Ermäßigung von Studien- und Prüfungsgeldern gewährt.