Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Monitoring

Damit die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs im Bundesland Oberösterreich in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet, trotz der vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit, nicht behindert wird, hat die Landesregierung zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung und den Erhaltungszustand des Wolfs ein begleitendes Monitoring durchzuführen.