Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Art der Förderung

Eine Förderung nach diesem Landesgesetz kann gewährt werden als:

1. Förderungsdarlehen ();

2. Zuschüsse zu einem Darlehen ();

3. Finanzierungsbeitrag ();

4. Bauzuschüsse ().

(Anm: LGBl. Nr. 71/2015, 91/2021)