Behörde
Behörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Landesregierung.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
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Behörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Landesregierung.