Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Dieses Landesgesetz gilt für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Land Oberösterreich, ausgenommen Dienstverhältnisse auf Grund des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes.