Einrichtung der Verwaltungsgemeinschaft
Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding werden unter Aufrechterhaltung der jeweiligen politischen Bezirke und unter Sicherstellung der angemessenen Wahrnehmung ihrer behördlichen Aufgaben am Standort Grieskirchen als Verwaltungsgemeinschaft eingerichtet.
