Artikel I
Für die Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu verwenden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel I
Für die Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu verwenden.