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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 43/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von , LGBl. Nr. 78/2007, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 93/2015, wird verordnet:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2019, LGBl. Nr. 28/2019, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.