Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Gemeinde hat die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
(Anm: LGBl.Nr. 24/2024)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Gemeinde hat die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
(Anm: LGBl.Nr. 24/2024)