Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Gemeinde bzw. ihre Organe haben ihre in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Gemeinde bzw. ihre Organe haben ihre in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.