Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die konkrete Zuweisung der Quartierstandorte erfolgt durch Organe oder Hilfsorgane der zuständigen bzw. zum Setzen von notwendigen Abwehr-, Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen berufenen Behörden nach dem Oö. Katastrophenschutzgesetz.