Ziel
Ziel dieses Landesgesetzes ist die Sicherstellung der raschen Unterbringung von Personen, die auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen voraussichtlich befristet eine menschenwürdige Unterkunft benötigen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ziel
Ziel dieses Landesgesetzes ist die Sicherstellung der raschen Unterbringung von Personen, die auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen voraussichtlich befristet eine menschenwürdige Unterkunft benötigen.