Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Überprüfungsberechtigungen für

1. die Abnahme von Heizungsanlagen gemäß und 2 Oö. LuftREnTG,

2. die Abnahme sonstiger Gasanlagen gemäß ,

3. die wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen gemäß ,

4. die wiederkehrende Überprüfung sonstiger Gasanlagen gemäß und

5. die Inspektion von Heizungsanlagen gemäß .