Wiederholungsuntersuchung
Im Bedarfsfall ist eine Untersuchung im medizinisch erforderlichen Ausmaß zu wiederholen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Wiederholungsuntersuchung
Im Bedarfsfall ist eine Untersuchung im medizinisch erforderlichen Ausmaß zu wiederholen.