Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Werden für den Aufsichtsrat Berichte, Dokumentation und dergleichen erstellt, welche mindestens obige Inhalte aufweisen, können diese an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden. Eine gesonderte Berichtserstellung ist somit nicht erforderlich.