Leistungsvereinbarung
Das Land OÖ schließt mit einem geeigneten Betrieb eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich folgender Leistungen ab:
1. Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Gemeindesammelstelle sowie von herrenlosen Falltieren und von tierischen Nebenprodukten gemäß ;
2. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus landwirtschaftlichen Betrieben;
3. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus Tierkliniken und Tierarztpraxen.
