Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungsvereinbarung

Das Land OÖ schließt mit einem geeigneten Betrieb eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich folgender Leistungen ab:

1. Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Gemeindesammelstelle sowie von herrenlosen Falltieren und von tierischen Nebenprodukten gemäß ;

2. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus landwirtschaftlichen Betrieben;

3. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus Tierkliniken und Tierarztpraxen.