Tierzuchtrat
Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einrichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten wurde der Tierzuchtrat eingerichtet. Die mit der Vollziehung dieses Landesgesetzes befassten Behörden sowie das Landesverwaltungsgericht können - unbeschadet der Bestimmungen des und - zu tierzuchtfachlichen Angelegenheiten erforderlichenfalls ein Gutachten des Tierzuchtrates einholen.
