Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Tierzuchtrat

Durch die Vereinbarung gemäß über die Einrichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten wurde der Tierzuchtrat eingerichtet. Die mit der Vollziehung dieses Landesgesetzes befassten Behörden sowie das Landesverwaltungsgericht können - unbeschadet der Bestimmungen des und  - zu tierzuchtfachlichen Angelegenheiten erforderlichenfalls ein Gutachten des Tierzuchtrates einholen.