Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach Unionsrecht

Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen dieses Landesgesetzes gilt das Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (Oö. BAG), LGBl. Nr. 49/2017, soweit nicht in diesem Landesgesetz ausdrücklich anderes normiert ist.