2. TEIL Tourismusbeitrag, Tourismusabgaben
1. ABSCHNITT Beitragsbehörde, Verfahren
Abgabenbehörde
Die Vollziehung in Angelegenheiten des Tourismusbeitrags (Überprüfung der Erklärungen, Einhebung bzw. Vorschreibung, Einbringung und Aufteilung der Beiträge) obliegt der Landesregierung als Oö. Tourismusbeitragsstelle.
(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)
