Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. TEIL Tourismusbeitrag, Tourismusabgaben

1. ABSCHNITT Beitragsbehörde, Verfahren

Abgabenbehörde

Die Vollziehung in Angelegenheiten des Tourismusbeitrags (Überprüfung der Erklärungen, Einhebung bzw. Vorschreibung, Einbringung und Aufteilung der Beiträge) obliegt der Landesregierung als Oö. Tourismusbeitragsstelle.

(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)