Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Gemeinden

Die Gemeinden haben - nach Möglichkeit und soweit sie über die erforderlichen Finanz- bzw. Personalressourcen verfügen - unter Beachtung der Landes-Tourismusstrategie und in Abstimmung mit dem Tourismusverband, in dessen Gebiet sich das Gemeindegebiet befindet (jeweiliger Tourismusverband), bei den folgenden Aufgaben mitzuwirken:

1. die Förderung des Verständnisses der Bevölkerung für die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und deren Beitrag zum Lebensraum;

2. die Organisation und Durchführung tourismusrelevanter Veranstaltungen durch Vereine oder andere Rechtsträger, die bei Buchungsrelevanz durch Tourismusverbände unterstützt werden können;

3. die Erstellung und Ausgabe ergänzender, relevanter Kommunikationsmittel (zu lokalen touristischen Veranstaltungen, Stadtplänen) in grafischer Abstimmung mit dem jeweiligen Tourismusverband und der LTO;

4. die Vernetzung der örtlichen Mitglieder;

5. die Kooperation mit dem jeweiligen Tourismusverband hinsichtlich Zurverfügungstellung von Inhalten sowie die Zurverfügungstellung und Vermittlung von Produktbestandteilen und die Unterstützung von Aktivitäten zur Kommunikation nach innen.

(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)