Strafbestimmungen
Übertretungen von Bestimmungen dieser Verordnung sind als Verwaltungsübertretungen nach und Abs. 5 Z 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 von der Behörde zu bestrafen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmungen
Übertretungen von Bestimmungen dieser Verordnung sind als Verwaltungsübertretungen nach und Abs. 5 Z 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 von der Behörde zu bestrafen.