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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umweltprüfung für strategische Teil-Aktionspläne

Hinsichtlich der Umweltprüfung von strategischen Teil-Aktionsplänen gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl.Nr. L 197 vom 21.7.2001, S. 30, findet sinngemäß Anwendung.

(Anm: LGBl.Nr. 61/2008)