Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Beamten (der Beamtin) eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Beamten (der Beamtin) eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.