Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Tägliche Ruhezeiten

Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Beamten (der Beamtin) eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.