Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Meldepflichten

Soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weitere Meldepflichten festgelegt sind, hat der Beamte seiner (die Beamtin ihrer) Dienstbehörde zu melden:

1. Namensänderung;

2. Standesveränderung;

3. jede Veränderung seiner (ihrer) Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit(en);

4. Änderung des Wohnsitzes;

5. Verlust einer für die Ausübung des Dienstes erforderlichen behördlichen Berechtigung oder Befähigung, der Dienstkleidung, des Dienstabzeichens, des Dienstausweises und sonstiger (außer bagatellwertiger) Sachbehelfe;

6. Besitz eines Bescheids nach oder 2 Behinderteneinstellungsgesetz;

7. Einberufung zum Zivil-, Ausbildungs- oder Präsenzdienst;

8. Unfälle bzw. sonstige Vorfälle, bei denen der Beamte (die Beamtin) durch einen Dritten am Körper verletzt und dadurch dienstunfähig geworden ist; diese Meldung hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen;

9. die Teilnahme an bzw. Absolvierung der für die Ausübung bzw. für den Erhalt der behördlichen Berechtigung oder Befähigung des Dienstes erforderlichen Aus- und Weiterbildung.

(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)