Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstzeugnis

Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist der Beamtin bzw. dem Beamten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer bzw. seiner Dienstleistung auszustellen.

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)