Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlußbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten unbeschadet der Bestimmungen des

a) das Gesetz über die einstweilige Regelung des Elektrizitätswesens in Oberösterreich, LGBl. Nr. 47/1950, und

b) die mit dem Gesetz LGBl. Nr. 47/1950 wieder in Wirksamkeit gesetzten Rechtsvorschriften außer Kraft, soweit sie die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten zum Inhalt haben.