Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück Dienstpostenplanrahmen für den Bereich der Geschäftsstellen der oberösterreichischen Sozialhilfeverbände

Kategorien

(1) Die oberösterreichischen Sozialhilfeverbände werden auf Grund ihrer Struktur, insbesondere hinsichtlich der Einwohnerzahl und Anzahl der Heimplätze in fünf Kategorien (I bis V) eingeteilt. (Anm: LGBl. Nr. 60/2019)

(2) Der Kategorie I unterliegt der Sozialhilfeverband:

Eferding

(3) Der Kategorie II unterliegen die Sozialhilfeverbände:

1. Kirchdorf an der Krems

2. Ried im Innkreis

3. Schärding

4. Steyr-Land

(4) Der Kategorie III unterliegen die Sozialhilfeverbände:

1. Braunau

2. Freistadt

3. Gmunden

4. Grieskirchen

5. Perg

6. Rohrbach

7. Urfahr-Umgebung

8. Vöcklabruck

9. Wels-Land

(5) Der Kategorie IV unterliegt der Sozialhilfeverband:

Linz-Land

(6) Der Kategorie V unterliegt:

die gemeinsame Geschäftsstelle der Sozialhilfeverbände Eferding und Grieskirchen

(Anm: LGBl. Nr. 60/2019)