Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück Dienstpostenplanrahmen für den Küchenbereich der Alten- und Pflegeheime der oberösterreichischen Sozialhilfeverbände

Dienstpostenplanrahmen Küchenbereich der Alten- und Pflegeheime der Sozialhilfeverbände

(1) Die Küchenbereiche der Alten- und Pflegeheime der oberösterreichischen Sozialhilfeverbände werden auf Grund der Verpflegstage in 13 Kategorien eingeteilt:

1. bis 30.000 Verpflegstage

2. 30.001 bis 40.000 Verpflegstage

3. 40.001 bis 50.000 Verpflegstage

4. 50.001 bis 60.000 Verpflegstage

5. 60.001 bis 70.000 Verpflegstage

6. 70.001 bis 80.000 Verpflegstage

7. 80.001 bis 90.000 Verpflegstage

8. 90.001 bis 100.000 Verpflegstage

9. 100.001 bis 110.000 Verpflegstage

10. 110.001 bis 120.000 Verpflegstage

11. 120.001 bis 130.000 Verpflegstage

12. 130.001 bis 140.000 Verpflegstage

13. 140.001 bis 150.000 Verpflegstage

(2) Unter Verpflegstage (VT) ist die Summe der gewichteten Essensportionen zu verstehen, wobei 1 Frühstücksportion mit 1/6 VT, 1 Mittagessensportion mit 3/6 VT und 1 Abendessensportion mit 2/6 VT zu werten ist.