Bedarfszeitraum
Bedarfszeitraum ist der tatsächliche und rechtmäßige Aufenthalt in Oberösterreich, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Bedarfszeitraum
Bedarfszeitraum ist der tatsächliche und rechtmäßige Aufenthalt in Oberösterreich, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung.