6. Hauptstück Träger der Sozialhilfe, Kostentragung und Sozialplanung
Träger der Sozialhilfe
Träger der Sozialhilfe sind:
1. das Land;
2. die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (regionale Träger).
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Hauptstück Träger der Sozialhilfe, Kostentragung und Sozialplanung
Träger der Sozialhilfe
Träger der Sozialhilfe sind:
1. das Land;
2. die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (regionale Träger).