Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Hauptstück Träger der Sozialhilfe, Kostentragung und Sozialplanung

Träger der Sozialhilfe

Träger der Sozialhilfe sind:

1. das Land;

2. die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (regionale Träger).