Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. HAUPTSTÜCK TRÄGER SOZIALER HILFE: ORGANISATION, AUFGABEN, KOSTENTRAGUNG

1. ABSCHNITT TRÄGER UND AUFGABEN

Träger sozialer Hilfe

Träger der sozialen Hilfe sind:

1. das Land,

2. die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut (regionale Träger).