Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestandsschutz

Bestehende Schulbauten sind grundsätzlich zu erhalten. Das Gebäude hat den Mindestanforderungen einer zeitgemäßen Pädagogik zu entsprechen. Bei erforderlichen Sanierungen und Umbauten ist auf ein wirtschaftliches Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen abzustellen.