Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Hauptstück Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ausbildung, Prüfung sowie die Anerkennung nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz (Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfe-Verordnung), LGBl. Nr. 70/2004, außer Kraft, sie ist jedoch weiterhin auf zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene Ausbildungen anzuwenden.