Wechsel in den Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit
Zur Berufsausübung als Diplom-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuerin Familienarbeit und zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung sind bei Absolvierung nachstehender Ergänzungsausbildung in einer bewilligten Bildungseinrichtung berechtigt,
1. Personen, die die Berechtigung zur Berufsausübung in der Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit nach dem Oö. Sozialberufegesetz besitzen, mit folgender Ergänzungsausbildung:
a) Schwerpunktspezifische Sozialbetreuung Familienarbeit auf Diplomniveau (320 Unterrichts-einheiten),
b) Praktische Ausbildung in der Familienarbeit (320 Stunden);
2. Personen, die die Berechtigung zur Berufsausübung in der Diplom-Sozialbetreuung Behindertenarbeit besitzen, mit folgender Ergänzungsausbildung:
a) Schwerpunktspezifische Sozialbetreuung Familienarbeit auf Diplomniveau (320 Unterrichts-einheiten),
b) Praktische Ausbildung in der Familienarbeit (320 Stunden);
3. Personen, die die Berechtigung zur Berufsausübung in der Diplom-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung sowie die Ausbildung in der Pflegeassistenz nach den gesundheits- und krankenpflegerechtlichen Bestimmungen des Bundes besitzen, mit folgender Ergänzungsausbildung:
a) Schwerpunktspezifische Sozialbetreuung Familienarbeit auf Diplomniveau (320 Unterrichts-einheiten),
b) Praktische Ausbildung in der Familienarbeit (320 Stunden).
