Lehrerinnen und Lehrer
Die und 15e sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 113/2019)
(Anm: LGBl.Nr. 5/2013)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrerinnen und Lehrer
Die und 15e sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 113/2019)
(Anm: LGBl.Nr. 5/2013)