Behörde
Behörde im Sinn dieser Verordnung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
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Behörde im Sinn dieser Verordnung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.