Die Gemeinden des Landes Oberösterreich werden in die Ortsklassen A, B, C und D sowie Statutarstadt entsprechend der Anlage eingestuft.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Gemeinden des Landes Oberösterreich werden in die Ortsklassen A, B, C und D sowie Statutarstadt entsprechend der Anlage eingestuft.