Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2000

Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2000 bereits befristet bestellten Leiter gelten als befristet auf fünf Jahre bestellt, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer letzten Bestellung.

(Anm: LGBl. Nr. 24/2001)