Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Landesgesetz der Gemeinde oder einzelnen Gemeindeorganen beziehungsweise Gemeindeverbandsorganen zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Landesgesetz der Gemeinde oder einzelnen Gemeindeorganen beziehungsweise Gemeindeverbandsorganen zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.