Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde, ausgenommen ihre Aufgaben gemäß und sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde wahrzunehmen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde, ausgenommen ihre Aufgaben gemäß und sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde wahrzunehmen.