Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenbefreiung

Bescheidmäßige Feststellungen nach diesem Landesgesetz und sonstige nach diesem Landesgesetz erforderliche Amtshandlungen der Behörden des Landes oder einer Gemeinde sind von landesrechtlich geregelten Abgaben befreit.