Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. ABSCHNITT

Nationalparkregion

Nationalparkgemeinde

Nationalparkgemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden. Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung „Nationalparkgemeinde“ zu führen.