Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutz der Bezeichnungen

Die Verwendung der Bezeichnungen „Nationalpark“, „Nationalparkregion“ oder „Nationalparkgemeinde“ sowie die Verwendung der Bezeichnungen „Naturzone“ und „Bewahrungszone“ im Zusammenhang mit dem Nationalpark für Gebiete, die nicht auf Grund dieses Landesgesetzes zu solchen erklärt wurden, ist verboten.